Alkohol am Steuer: Wo liegt die Promillegrenze in der Schweiz

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Alkoholisiert Autofahren ist nie eine gute Entscheidung, auch wenn nur geringe Mengen geflossen sind. In der Schweiz liegt die Obergrenze des Blutalkohlwerts bei 0,25 mg/l oder auch 0,5 Promille. Doch wie viel entspricht diese Menge und was gilt es bei diesem Thema zu wissen? Carhelper klärt auf!

Wie viel Alkohol entspricht 0,5 Promille?

«Einen halben Liter Bier liegt schon drin», behaupten Autofahrer die vor dem Feierabendbier noch eines trinken gehen. Doch stimmt das wirklich? Man unterscheidet bekanntlich zwischen Mann und Frau, aber auch das Gewicht der Person spielt eine wichtige Rolle.

Promillewert bei 0,5 Liter Bier (5% Vol.)

Gewicht
Mann
Frau
50 Kilo
0,56 Promille
0,66 Promille
60 Kilo
0,47 Promille
0,55 Promille
70 Kilo
0,4 Promille
0,47 Promille
80 Kilo
0,35 Promille
0,41 Promille
90 Kilo
0,31 Promille
0,37 Promille

Promillewert bei 0,25 Liter Wein (12% Vol.)

Gewicht
Mann
Frau
50 Kilo
0,68 Promille
0,79 Promille
60 Kilo
0,56 Promille
0,66 Promille
70 Kilo
0,48 Promille
0,56 Promille
80 Kilo
0,42 Promille
0,49 Promille
90 Kilo
0,38 Promille
0,44 Promille

Zwar kann der halbe Liter Bier als Faustregel angeschaut werden, jedoch zeigt die Tabelle oben, dass das Gewicht massgebend über den Blutalkoholwert ist. Bei Personen um die 60 Kilogramm und darunter ist bereits bei 0,5 Liter Schluss.

Wein schlägt aufgrund des höheren Alkoholwerts noch schneller auf die Fahrtüchtigkeit des Konsumenten. 0,25 Liter Wein führt bei Männern unter 70 Kilo bereits schnell über das erlaubte Mass von 0,5 Promille. Bei Frauen ist dies sogar bis 80 Kilogramm der Fall.

Was passiert, wenn man mit einem Blutalkoholwert von über 0,5 Promille erwischt wird?

Befindet sich der Pegel zwischen 0,5 und 0,79 Promille wird einem der Führerausweis für einen Monat entzogen. Zusätzlich bekommt man eine Busse oder eine Freiheitsstrafe. Die Obergrenze liegt bei 3 Jahren Freiheitsentzug. Die Strafe richtet sich nach der finanziellen Lage der verurteilten Person.

Bei einem Pegel über 0,8 Promille, wird man als angetrunken bezeichnet. Der Führerausweis ist nun für mindestens 3 Monate weg. Zusätzlich bekommt man eine Busse oder eine Freiheitsstrafe. Die Obergrenze liegt ebenfalls bei 3 Jahren Freiheitsentzug. Die Strafe richtet sich nach der finanziellen Lage der verurteilten Person. Darüber hinaus wird der Verstoss im Strafregister eingetragen.

Sobald man den Führerausweis zurück erhält wird dieser für 1 Jahr auf Probe ausgestellt. Kommt es danach erneut zu einem Zwischenfall muss man ein Jahr warten, bis man mit einem psychologischen Gutachten diesen erneut beantragen darf.

Alkoholkonsum bei Neulenkern

Bei Neulenkern (innerhalb der ersten 3 Jahre nach der Autoprüfung) gilt seit 1. Januar 2014 ein stricktes Alkoholverbot. Die Toleranzgrenze liegt hier bei 0,1 Promille. Dieser Wert kommt zu Stande, da einige Nahrungsmittel, wie Bananen während den Alkoholwert im Blut etwas ansteigen lassen.

Am besten immer auf Alkohol verzichten

Wieso? Ganz einfach, weil Alkohol bereits in geringen Mengen (unter 0,5 Promille) zu Einschränkungen führen kann. Bereits ab 0,2 Promille kann die Aufmerksamkeit nachlassen, die Sehschärfe schlechter werden und die Hörleistung abnehmen. Auch die Reaktionszeit nimmt bereits früh zu.

Ab 0,5 Promille nimmt die Reaktionszeit weiter zu, Hemmungen werden abgebaut, man kann sich selbst nicht mehr richtig einschätzen. Das führt soweit, bis es unweigerlich zu einem Unfall kommt.

Deswegen: Bei Alkohlkonsum sollte man am besten immer ein Taxi nach Hause nehmen oder mit der ÖV den Nach-Hause-Weg finden.

Übrigens: Wer über die Fesstage nicht auf das Glas Wein verzichten will, der kommt auch mit dem Freiwilligen-Fahrdienst Nez-Rouge kostengünstig nach Hause!

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